Ihr Servicepartner FABEMA® rät:
Jährlich warten lassen!
Die verbindlichen Vorschriften für Lichtsignalanlagen RILSA 2015 und DIN VDE 0832 legen eindeutig fest, dass Betreiber von Lichtsignalanlagen einmal im Jahr eine Prüfung durch einen Sachkundigen vornehmen lassen müssen – mit der entsprechenden Dokumentation.
Diese Verantwortung übernehmen wir gerne für Sie im Rahmen eines Wartungsvertrages.
Wir entpflichten Sie kostengünstig!
Den Nachweis der Wartung benötigen Sie z.B.:
- Im Fall eines Verkehrsunfalls gegenüber der Staatsanwaltschaft
- Gegenüber Dritten z.B. der beauftragenden Behörde
- Bei Kontrollen gem. Prüfverordnung
- Im Schadensfall der Versicherung gegenüber