Ihr Servicepartner FABEMA® rät:

Jährlich warten lassen!

Die verbindlichen Vorschriften für Lichtsignalanlagen RILSA 2015 und DIN VDE 0832 legen eindeutig fest, dass Betreiber von Lichtsignalanlagen einmal im Jahr eine Prüfung durch einen Sachkundigen vornehmen lassen müssen – mit der entsprechenden Dokumentation.

Diese Verantwortung übernehmen wir gerne für Sie im Rahmen eines Wartungsvertrages.

Wir entpflichten Sie kostengünstig!

Den Nachweis der Wartung benötigen Sie z.B.:
  • Im Fall eines Verkehrsunfalls gegenüber der Staatsanwaltschaft
  • Gegenüber Dritten z.B. der beauftragenden Behörde
  • Bei Kontrollen gem. Prüfverordnung
  • Im Schadensfall der Versicherung gegenüber
FABEMA® GmbH wartet bundesweit Ampelanlagen

Weitere Vorteile eines Wartungsvertrages für Sie:

  • Termine werden nicht mehr versäumt, wir melden uns rechtzeitig bei Ihnen
  • Der eigene Kontrollaufwand reduziert sich
  • Die Kosten für Sie werden transparent und kalkulierbarer
  • Qualifizierte Techniker kommen zu Ihnen und arbeiten schnell und effizient
  • Es werden nur zugelassene Austausch- oder Ersatzteile verwendet
  • Das Haftungsrisiko gegenüber Behörden und Versicherungen wird geringer

Bitte kontaktieren Sie uns unter 02207/ 9658-0 oder info@fabema.de und fordern zu Ihrer eigenen Sicherheit Unterlagen an.

Gerne beraten wir Sie auch ausführlicher über dieses Thema!

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Wartung von Lichtsignalanlagen und Ampeln